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Der Balaton gehört zu den beliebtesten Urlaubsregionen in Ungarn. Hier gestaltet sich der Erwerb eines Ferienhauses für Bürger der Europäischen Union vergleichsweise einfach. Allerdings muss für einen Nebenwohnsitz eine ebenso hohe Grunderwerbssteuer abgeführt werden, wie für einen Erstwohnsitz.
Das westungarische Binnengewässer Balaton – auf Deutsch Plattensee – ist ein beliebtes Urlaubsgebiet für In- und Ausländer. Aufgrund der exklusiven Lage sind die Kaufpreise für Ferienhäuser hier zwar erheblich höher als im Inneren des Landes, Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten sowie Schweizer können am Plattensee jedoch ohne großen bürokratischen Aufwand eine Immobilie erwerben. Sie sind juristisch ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Das ungarische Grundbuch teilt Grundstücke entsprechend ihrer Lage in Außen- und Innengebiete ein. Im Allgemeinen befinden sich die Innengebiete innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und die Außengebiete außerhalb derselben. Während im Innengebiet der Erwerb von Freizeitimmobilien durch Ausländer keiner gesetzlichen Beschränkung unterliegt, sind die Gebiete außerhalb einer Gemeinde bisher den Ungarn vorbehalten. Zu den nächstgelegenen größeren Orten um den Balaton, die deshalb für den Kauf eines Feriendomizils infrage kommen, gehören unter anderem die Stadt Keszthely und der Kurort Balatonfüred.
Für den Kauf von Wohnhäusern und Baugrundstücken fällt in Ungarn eine Grunderwerbsteuer in Höhe von vier Prozent an. Diese wird jedoch nicht auf Basis des Kaufpreises berechnet, sondern richtet sich nach dem vom ungarischen Landessteueramt festgelegten Wert der Immobilie. Bei der Berechnung der Abgabenhöhe macht das ungarische Gesetz keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitzen. Wer jedoch innerhalb von vier Jahren nach Kauf auf seinem unbebauten Grundstück ein Wohnhaus baut, spart die Grunderwerbssteuer. Damit will die Regierung reinen Grundstücksspekulationen entgegenwirken.
In Ungarn werden folgende Immobilien-Arten angeboten.