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Provence, Atlantikküste und Côte d'Azur sind in Frankreich Plätze zum Träumen und Entspannen. Ferienimmobilien in Küstennähe sind allerdings sehr teuer. Für den Immobilienkauf in Frankreich sind außerdem variierende Grundbuchregelungen zu beachten. Worauf Sie beim Kauf einer Immobilie in Frankreich achten müssen.
Die Finanzkrise hat ihre Spuren hinterlassen: Wer in Frankreich mit einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus liebäugelt, kann immer noch günstiger kaufen als noch vor zehn Jahren. Inzwischen hat sich der Markt jedoch wieder beruhigt, die Preise steigen sogar zum Teil wieder.
Für EU-Bürger ist ein Immobilienkauf in Frankreich problemlos möglich. Besonders beliebt sind bei deutschen Immobilienkäufern die Provence, die Atlantikküste und die Côte d'Azur. Das Immobilienangebot reicht vom renovierungsbedürftigen Bauernhaus bis hin zur Luxus-Villa. Beim Kauf sollten jedoch regionale Preisunterschiede bedacht werden: Teuer sind meist Objekte in Küstennähe. Im Landesinneren sind hingegen oft preiswerte Schnäppchen zu finden. Eine Besonderheit in Frankreich: Hier gibt es zahlreiche, manchmal durchaus günstige herrschaftliche Anwesen zu kaufen. Wer allerdings solch eine Immobilie erwirbt, muss meist viel für Instandsetzung und Instandhaltung zahlen.
Eine Besonderheit in Frankreich: Hier gibt es zahlreiche, manchmal durchaus preiswerte herrschaftliche Anwesen zu kaufen. Wer allerdings solch eine Immobilie erwirbt, muss meist viel für Instandsetzung und Instandhaltung zahlen.
Beim Immobilienkauf in Frankreich ist ein rechtlich bindender Vorvertrag üblich, mit dem häufig auch eine Anzahlung von zehn Prozent vereinbart wird. Der Eigentumswechsel erfolgt mit dem Notarvertrag, anschließend wird ein Eintrag ins Hypothekenregister (Grundbuch) vorgenommen. Abweichend davon sind die Grundbuch-Regelungen im Elsass und in Lothringen: Für einen Eigentumsübergang ist hier bereits ein Grundbucheintrag erforderlich.
Eine einheitlich zu zahlende Grunderwerbsteuer gibt es für Immobilien in Frankreich nicht, diese variiert vielmehr mit der Immobilienart. Je nach Alter des Gebäudes, Größe des Grundstücks und Region beträgt sie drei bis acht Prozent. Außerdem sollten etwa 2 bis 3,5 Prozent Notar- und Registersteuern eingeplant werden. Bei Grundstücken und bei Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren fertig gestellt wurden, kommen außerdem rund 20 Prozent Mehrwertsteuer hinzu.
Als laufende Kosten fallen für einen Immobilienkauf in Frankreich außerdem Grund- und Wohnsteuer an, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch sein können. Makler verlangen in der Regel fünf Prozent Provision, dabei gibt es aber Verhandlungsspielraum. Ab einem Verkehrswert von 790.000 Euro muss außerdem Vermögenssteuer gezahlt werden.
Soll die Immobilie vermietet werden, müssen auf die Einnahmen 19 Prozent Steuern gezahlt werden. Der gleiche Betrag wird fällig, wenn beim Wiederverkauf einer Immobilie Gewinn gemacht wird – die sogenannte Wertzuwachssteuer. Steuerfrei wird der Verkauf erst, nachdem die Immobilie 30 Jahre lang dem gleichen Eigentümer gehört.
Allerdings: Wer seine Immobilie nach sechs Jahren oder später verkauft, muss nicht den vollen Steuersatz zahlen. Nach sechs Jahren erhalten Eigentümer vom Fiskus eine Steuerermäßigung von sechs Prozent der zu zahlenden Steuer. In den darauffolgenden Jahren verringert sich die Steuer jeweils um weitere sechs Prozent. Bedeutet: Bei einem Verkauf nach sieben Jahren gibt es eine Steuerermäßigung von zwölf Prozent, nach acht Jahren gibt es 18 Prozent Ermäßigung, und so weiter. Wer mindestens 22 Jahre selbst in einer Immobilie gewohnt hat, ist von der Wertzuwachssteuer ganz befreit. Befreit sind Verkäufer außerdem dann, wenn die Immobilie bis zum Verkauf auch der Erstwohnsitz war.
Seit Anfang 2014 gibt es in Frankreich das sogenannte Loi Alur - ein Mietrecht, das der deutschen Mietpreisbremse entspricht. In bestimmten Ballungsräumen dürfen Mieten nicht mehr frei festgelegt werden, sondern orientieren sich an einem Mietspiegel.
Stand: Juli 2015
In Frankreich werden folgende Immobilien-Arten angeboten.